Mediziner: Approbation

KWM Approbationsrecht

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf dem Approbationsrecht. Egal, ob Sie

  • Arzt
  • Zahnarzt
  • Tierarzt
  • Apotheker
  • Psychotherapeut

sind – wir helfen Ihnen.

Sie haben einen kleinen Autounfall verursacht – und plötzlich tritt die Bezirksregierung an Sie heran, um Ihre Approbation einzufrieren? Da können wir helfen.
Sie haben in Osteuropa Zahnmedizin studiert, aber in Deutschland glaubt man Ihnen nicht, dass Sie Kieferorthopädie und Prothetik beherrschen? Da können wir helfen.
Wenn der Entzug oder das Ruhen der Approbation oder sonstige Nachteile drohen, können wir aus unserer großen Erfahrung schöpfen. Dabei vertreten wir Sie vor den Approbationserteilungsbehörden (beispielsweise den Bezirksregierungen), aber auch vor den Verwaltungsgerichten. Hier ist eine kontinuierliche Auswertung und Mitgestaltung der Rechtsprechung besonders wichtig, was unsere Kanzlei aufgrund der konsequenten Spezialsierung leistet. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei allen Rechtsfragen zum Thema der vorläufigen Berufserlaubnis.
Unsere anwaltlichen Leistungen im Approbationsrecht können aber auch bereits früher einsetzen: Wir helfen Ihnen kompetent, wenn Sie Ihre Approbation beantragt haben und es Probleme mit der Erteilung gibt. Dies gilt beispielsweise für vorbestrafte Antragsteller, bei denen die Erteilungsbehörden die Approbation nicht ohne Weiteres zusprechen.
Andererseits können wir Ihnen auch zur Seite stehen, wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben und diese – vor allem bei Nicht-EU-Staaten, sogenannten Drittstaaten – hier in Deutschland nicht anerkannt wird. Hier begleiten wir Sie anwaltlich durch den Anerkennungsprozess vor den Erteilungsbehörden und lassen die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Ausbildung nötigenfalls gerichtlich für Sie feststellen.

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