Kliniken & MVZ: Schnittstelle ambulant & stationär

KWM Schnittstelle ambulant & stationär

Insbesondere an der Schnittstelle des ambulanten und stationären Versorgungsmarktes ist es unabdingbar eine für den Mandanten optimale und effektive vertragliche Gestaltung zu erarbeiten.

Historisch gewachsen fächert sich die fachärztliche Versorgung in Deutschland in eine ambulante sowie in die stationäre Versorgung der Patienten auf. Spätestens mit Einführung der Versorgungsform MVZ verschwimmen diese vormals starren Grenzen der Versorgungsstrukturen jedoch immer mehr. Zunehmend werden medizinische Leistungen ambulant erbracht. Für Krankenhäuser folgt daraus zum einen ein stärker werdender Handlungsdruck, neue Geschäftsfelder zu erschließen, zum anderen aber auch die Möglichkeit, über die Gründung eines MVZ an der vertragsärztlichen Versorgung zu partizipieren. Dadurch können Praxen niedergelassener (Zahn-)Ärzte über das MVZ an das Krankenhaus gebunden und originäre Krankenhaustätigkeiten, auch unter DRG-Gesichtspunkten, wirtschaftlich sinnvoll ambulant erbracht werden.

Insbesondere an der Schnittstelle des ambulanten und stationären Versorgungsmarktes ist es unabdingbar, durch die Verbindung von Know-how über den jeweiligen Sektor sowie rechtlicher Fachkompetenz in den einzelnen Spezialbereichen eine für den Mandanten optimale und effektive vertragliche Gestaltung und ggf. Problemlösung zu erarbeiten. Wir verfügen über weitreichende Erfahrung in der Beratung von Kliniken und MVZ in allen sektorübergreifenden Fragestellungen regulatorischer oder struktureller Natur. Dabei weisen wir das höchste Maß juristischer Expertise auf und bieten umfassende Lösungen mit dem Ziel, die individuellen Fragen auch mit Blick auf Möglichkeiten rechtssicherer Vertragsgestaltung praxisnah zu erörtern.

Kontaktieren Sie uns