Investoren: Market Access

KWM Market Access

Wir kennen die strategischen Ansätze, die Ihnen den Einstieg in die Gesundheitswirtschaft ermöglichen.

Der Trend zur Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) hält nach wie vor an. Die wirtschaftlichen Inhaber solcher MVZ können, müssen aber keine Ärzte und Zahnärzte sein. Das deutsche Gesundheitsrecht ist mittlerweile darauf ausgerichtet, dass auch investorengetragene MVZ-Strukturen etabliert werden können. Wir kennen die strategischen Ansätze, die Ihnen den Einstieg in die Gesundheitswirtschaft ermöglichen.

Unabdingbare Voraussetzung für die Gründung von MVZ ist dabei, dass Sie eine Eintrittskarte vorweisen können, die Ihnen den Zutritt zum Gesundheitsmarkt verschafft. Bei dieser Eintrittskarte handelt es sich um den Gründerstatus, der Sie dazu berechtigt, MVZ zu errichten. Ohne den Gründerstatus werden die als Gatekeeper zum Gesundheitsmarkt fungierenden Zulassungsausschüsse Ihnen keine Genehmigung zum Betrieb von MVZ erteilen.

Über den Gründerstatus verfügen zum einen vertrags(zahn)arztrechtlich zugelassene Ärzte und Zahnärzte als originäre Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherungen. Sind Sie Arzt oder Zahnarzt, können Sie daher kraft Ihrer Zulassung Ihre eigene Praxis als MVZ führen und sogar mehrgliedrige Praxisnetze an den Markt bringen (MVZ-Gründung).

Sofern Sie nicht als Vertrags(zahn)arzt zugelassen sind, ist Ihnen der beschriebene Weg zur Teilnahme an der Versorgung gesetzlich versicherter Patienten versperrt. Sie benötigen daher ein Vehikel, das Ihnen diesen Pfad ebnet. Sie müssen hierzu anderweitig Zugriff auf einen Gründerstatus erlangen. Die bislang am Markt vertretenen Private-Equity-Gesellschaften haben hierzu entweder ein zugelassenes Krankenhaus (sogenanntes Plankrankenhaus) oder einen Anbieter von Dialyseleistungen erworben. Da solche Einrichtungen genau wie Vertrags(zahn)ärzte den Gründerstatus innehaben, können die Investoren sie nach dem Erwerb nutzen, um auf der Grundlage dieses Gründerstatus den Markt zu erobern.

Unsere Kanzlei betreut Investorengesellschaften aus dem In- und Ausland sowohl bei der Überwindung der regulatorischen Voraussetzungen und dem Zutritt auf den Markt als auch im Zuge der Gründung und Zulassung von MVZ (Buy and Build). Unabhängig davon, ob Sie noch mit dem Gedanken spielen, ob und wie Sie sich in der Gesundheitswirtschaft einbringen können, oder Sie bereits den Gründerstatus erworben haben und eine aktive Wettbewerberstellung am Markt eingenommen haben: Wir beraten Sie gerne strategisch und pragmatisch zu allen aufkommenden juristischen Fragen.

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