Investoren: M&A

KWM M&A

Wir stimmen uns in allen Phasen einer M&A-Transaktion eng mit Ihren weiteren Beratern in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht ab, damit der geplante Deal in sämtlichen Facetten durchleuchtet, geplant und umgesetzt werden kann.

Die Begleitung bei jeglichen Transaktionsaktivitäten (Transaktionen) in Bezug auf Arzt- und Zahnarztpraxen, Krankenhäuser oder Unternehmen der Gesundheitsbranche macht einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit aus. Unsere Leistungen basieren dabei auf dem Fundament tiefgreifender Kenntnisse sowohl der Branche als auch der speziellen Materie des Gesundheitsrechts.

Wir unterstützen Sie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und Übernahmen und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die optimale Strategie für die Umsetzung Ihrer Zielvorstellungen. Dazu gehört bei Übernahmekonstellationen insbesondere die Frage, ob in Ihrer spezifischen Situation der Erwerb sämtlicher Unternehmensbestandteile (asset deal) oder stattdessen die Übertragung von Gesellschaftsanteilen (share deal) als sinnvolle Transaktionsstruktur zu wählen ist.

Auch wenn wir Ihr Projekt mit Ihnen immer bis zum Closing bringen möchten, verstehen wir unser Mandat umfassend. Das bedeutet insbesondere, dass wir Ihnen klar und transparent mitteilen werden, wenn es Hindernisse gibt, die der Durchführung einer Transaktion entgegenstehen. Auf diese Weise schützen wir Sie vor etwaigen Risiken.

Wir stimmen uns in allen Phasen einer M&A-Transaktion eng mit Ihren weiteren Beratern in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht ab, damit der geplante Deal in sämtlichen Facetten durchleuchtet, geplant und umgesetzt werden kann. Selbstverständlich vermitteln wir Ihnen auch gerne den Kontakt zu weiteren kompetenten Dienstleistern, die jahrelange Erfahrungen in der Beratung von Playern des Gesundheitswesens aufweisen können und daher die regulatorischen Anforderungen in diesem besonders stark reglementierten Gebiet kennen. Sprechen Sie uns gerne an.

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