Kliniken & MVZ: Vertragsmanagement

KWM Vertragsmanagement

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und dem Management entsprechender Verträge und vertreten Ihre rechtlichen Interessen in jedem Stadium – auch im gerichtlichen Verfahren.

Krankenhäuser und MVZ schließen eine Vielzahl unterschiedlicher Verträge ab: Kooperationsverträge mit anderen Leistungserbringern oder sonstigen natürlichen und juristischen Personen, Miet-, Leasing- oder Wartungsverträge, aber auch Honorararzt-, Belegarzt-, Konsiliararzt- und Anstellungsverträge (Arbeitsvertrag für den (zahn)ärztlichen Leiter eines MVZ oder auch Chefarztdienstvertrag). Sie alle beinhalten bestimmte Rechte und Pflichten. Genauso erfordert die gesellschafts- und ggf. umwandlungsrechtliche Durchführung umfangreicher Transaktionen oder Strukturierungsmaßnahmen eine solide vertragliche Basis. 

 

Neben den rechtlichen Besonderheiten des jeweiligen Rechtsbereichs gilt es bei der vertraglichen Ausgestaltung stets, die regulatorischen, arzt- und zahnarztrechtlichen Vorgaben und nicht zuletzt auch das Datenschutzrecht zu beachten. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und dem Management entsprechender Verträge, bei deren Änderung, Loslösung oder Beendigung und vertreten Ihre rechtlichen Interessen in jedem Stadium – auch im gerichtlichen Verfahren.

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